Aktuelles

Änderung zum Muster 63

02.08.2010 - 00:00

Die Unterschrift des Patienten in dreifacher Ausführung für das Muster 63 entfällt. Bisher war zur Verordnung der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung die Unterschrift des Patienten auf den Durchschriften notwendig. Ende Juni hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) in einem Rundbrief an die Kassenärztlichen Vereinigungen (pdf-Dokument) darüber informiert, dass die Verpflichtung der Patientenunterschrift nicht mehr notwendig sein wird. Zahlreiche Beschwerden waren bei der KBV hierzu eingegangen. Auch die AG SAPV hatte mehrmals darauf hingewiesen, dass diese Unterschriften für den Patienten unzumutbar seien. KBV und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen haben sich nun darauf verständigt, dass die Unterschrift des Patienten nur noch einmal auf dem Vordruck notwendig ist. Die Vordruckserläuterungen zum Muster 63 werden entsprechend angepasst.

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